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© 2010 - Jürgen Stahl

Kirchenwahl 2025

FAQ zur Kirchenwahl in der württembergischen Landeskirche am 30. November

Die wichtigsten Fragen kurz erklärt

Einführung

Stuttgart. Am 30. November, dem Ersten Advent, können in der Evangelischen Landeskirche in
Württemberg rund 1,5 Millionen Wahlberechtigte bei der sogenannten Kirchenwahl über ihre
Vertretung im örtlichen Kirchengemeinderat und in der Landessynode abstimmen. Insgesamt
hat die Landeskirche rund 1,72 Millionen Mitglieder. Die sogenannte Ur-Wahl der
Landessynodalen direkt durch die Mitglieder ist eine demokratische Besonderheit, die es so in
keiner anderen Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gibt. Diese Wahl
findet alle sechs Jahre statt.
Im Folgenden finden Sie Antworten auf oft gestellte Fragen zur Wahl.

Wer wird gewählt?

Am 30. November 2025 werden in der württembergischen Landeskirche in rund 1.000
Kirchengemeinden die neuen Kirchengemeinderäte gewählt (über 7.000 Personen) sowie 90
Mitglieder der Landessynode, davon 30 Theologen und Theologinnen im kirchlichen
Pfarrdienst und 60 sogenannte Laien. Alle werden auf sechs Jahre gewählt. Die Kirchenwahl ist
eine Personenwahl, es stehen keine Parteien zu Wahl.

Wer darf wählen?

Alle geschäftsfähigen Kirchenmitglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Das sind derzeit über 1,5 Mio. Kirchenmitglieder.

Wann und wo findet die Wahl statt?

Die Wahl findet einheitlich am 30. November 2025 statt. Die Wahllokale (oft die
Gemeindehäuser) öffnen üblicherweise nach dem Sonntagsgottesdienst und schließen am
späten Nachmittag. Die genauen Uhrzeiten erfährt man bei der eigenen Kirchengemeinde.

Wo erfahre ich etwas über die Kandidierenden?

Der Evangelischen Landeskirche in Württemberg gehören rund 1,72 Millionen evangelische Christinnen
und Christen an, rund 140.000 Ehrenamtliche wirken mit. Sie ist eine Gliedkirche der Evangelischen
Kirche in Deutschland (EKD). Landesbischof ist seit 2022 Ernst-Wilhelm Gohl. Die Kirchenleitung hat
ihren Sitz im Evangelischen Oberkirchenrat, Heidehofstraße 20, 70184 Stuttgart.
Wann und wo findet die Wahl statt?
Die Wahl findet einheitlich am 30. November 2025 statt. Die Wahllokale (oft die
Gemeindehäuser) öffnen üblicherweise nach dem Sonntagsgottesdienst und schließen am
späten Nachmittag. Die genauen Uhrzeiten erfährt man bei der eigenen Kirchengemeinde.
Wo erfahre ich etwas über die Kandidierenden?
Mit den Wahlunterlagen wird auch ein Flyer verteilt, in denen sich die Kandidierenden
vorstellen. Die Kirchengemeinderats-Kandidatinnen und -Kandidaten stellen sich zudem in
vielen Gemeinden in den Wochen vor der Wahl auch einmal im Gottesdienst vor. Infos über die
Synodalkandidierenden finden sich auf kirchenwahl.de sowie auf den Webseiten der
Gesprächskreise (siehe unten). In vielen Wahlkreisen finden zudem Präsenzveranstaltungen mit
den Kandidierenden statt.

Ist Briefwahl möglich?

Ja. Erstmals erhalten diesmal alle Wahlberechtigten vorab Briefwahlunterlagen, so dass sie per
Post oder Abgabe der Unterlagen im Gemeindebüro wählen können.

Wie viele Stimmen hat man?

Für die Kirchengemeinderatswahl hat man so viele Stimmen, wie Kirchengemeinderäte zu
wählen sind. Einem Kandidierenden können bis zu zwei Stimmen gegeben werden. Bei der Wahl
zur Landessynode hängt die Zahl der Stimmen von der Größe des Wahlkreises ab und liegt bei
drei bis fünf Stimmen für Laiinnen bzw. Laien sowie eine bis drei Stimmen für Theologinnen
und Theologen vergeben werden.

Wann stehen die Ergebnisse fest?

Das vorläufige, amtliche Endergebnis der gesamten Synodalwahl sollte im Verlauf des Abends
des 30. November feststehen und kommuniziert werden. Die Ergebnisse aus den 15
Wahlbezirken werden nach Bestätigung durch die Wahlleitung zeitnah nacheinander auf
kirchenwahl.de veröffentlicht. Auch die Ergebnisse der Wahl zum Kirchengemeinderat sollten
am 1. Dezember feststehen. Wie sie kommuniziert werden, erfahren Sie bei der jeweiligen
Kirchengemeinde.

Was macht der Kirchengemeinderat vor Ort?

Der Kirchengemeinderat leitet gemeinsam mit den Pfarrpersonen die Gemeinde. Er berät und
beschließt Personal- und Finanzfragen, Gottesdienste, Veranstaltungen, Ehrenamtsfragen,
Baumaßnahmen, die Kindertagesstätten der Gemeinde und vieles mehr.

Was macht die Landessynode?

Die Landessynode ist eines von drei sogenannten Verfassungsorganen der Landeskirche – die
beiden anderen sind der Landesbischof und der Oberkirchenrat als oberste
Verwaltungsbehörde. Die Aufgaben der Landessynode sind mit denen politischer Parlamente
vergleichbar. Sie berät in Plenumssitzungen (drei Mal im Jahr) und thematischen Ausschüssen
eine Vielzahl von gesamtkirchlichen Themen aus allen Feldern der kirchlichen Arbeit und
erarbeitet gemeinsam mit dem Oberkirchenrat Entwicklungsideen, Problemlösungen und
Der Evangelischen Landeskirche in Württemberg gehören rund 1,72 Millionen evangelische Christinnen
und Christen an, rund 140.000 Ehrenamtliche wirken mit. Sie ist eine Gliedkirche der Evangelischen
Kirche in Deutschland (EKD). Landesbischof ist seit 2022 Ernst-Wilhelm Gohl. Die Kirchenleitung hat
ihren Sitz im Evangelischen Oberkirchenrat, Heidehofstraße 20, 70184 Stuttgart.
kirchliche Gesetze. Die Landessynode berät und beschließt zudem den landeskirchlichen
Haushalt.

Gibt es in der Landessynode Parteien?

Es gibt keine Parteien in dem Sinne, wie man sie aus der Politik kennt, und auch keinen
Fraktionszwang. Diese Wahl ist eine reine Personalwahl. Es haben sich jedoch so genannte
Gesprächskreise gebildet, die von bestimmten Frömmigkeitsstilen und inhaltlichen
Schwerpunkten geprägt sind. Die meisten Synodalen sind in einem der Gesprächskreise
beheimatet.

Wird die Wahl auch in Leichter Sprache erklärt?
Wo erfahre ich mehr über die Wahl?